Erhoben werden immer 12 Monatsbeiträge pro Jahr; die Beiträge verstehen sich zzgl. Essensgeld (siehe unten)
Bei der VÖ-Betreuung (6 Std. täglich) gilt bei Kindern unter 3 Jahren ein abholfreies Zeitfenster
zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr!
Bis zum 2. Geburtstag ist eine Ganztagesbetreuung (8 oder 10 Std.) auch an 3 oder 4 fest
vereinbarten Tagen pro Woche möglich.
In diesen Fällen reduziert sich der Beitrag anteilig!
Die Monatsbeiträge für Essen werden zzgl. zu den Beiträgen für die Betreuung erhoben. Die Teilnehme am Essen in der Einrichtung verpflichtend.
Die Essensbeiträge umfassen (je nach Betreuungsumfang und vereinbarter Betreuungszeit) das warme Mittagessen und/oder Frühstück und/oder Nachmittagssnack.
Bei mehr als zehn entschuldigten Fehltagen pro Monat wird das Essensgeld am Ende des Kindergartenjahres für die Fehltage anteilig erstattet.
Die Entschuldigung muss bis spätestens 8:30 Uhr am Fehltag erfolgen.
Bei einer Betreuung weniger als 5 Tagen (nur bei Kindern unter 2 Jahren in der GT-Betreuung möglich) reduziert sich der Essensbeitrag anteilig.
* alle Angaben ohne Gewähr - es gelten stets die bei der Anmeldung des Kindes herausgegebenen Gebühren und
Beiträge