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Die Beiträge für Essen werden zzgl. zu den Beiträgen für die Betreuung erhoben.
Bei Ganztagebetreuung ist die Teilnehme am Essen in der Einrichtung verpflichtet.
Das Essensgeld wird anteilig für die Fehltage am Ende des Kindergartenjahres bei mehr als 10 entschuldigten Fehltagen erstattet. Die Entschuldigung muss bis spätestens 8:30Uhr am Fehltag
erfolgen.
Die Insanspruchnahme des Essens an weniger als 5 Tagen reduziert sich der Beitrag entsprechend anteilig.
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